EIN SPEZIELLES MERKMAL DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL




Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Regelungen zum Erben unterscheidet sich von Land zu Land. In zahlreichen Nationen gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Enkelkinder – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament

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